Durch die Verbrennung von Kraftstoff entstehen CO2-Emissionen. Mineralölkonzerne werden durch den Gesetzgeber aufgefordert, diese Emissionen zu senken. Als Instrument dafür gibt es die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote. Sie definiert, wie viel CO2 die Konzerne im Jahr ausstoßen dürfen. Als Fahrzeughalter eines Elektrofahrzeuges sparen Sie CO2-Emissionen ein und können diese eingesparten Emissionen als Zertifikat an Mineralölkonzerne abtreten.
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Jeder Fahrzeughalter eines batteriebetriebenen Elektrofahrzeuges kann die Prämie für die THG-Quote erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. Dazu zählen neben E-PKW, E-Busse, E-LKW und E-Transporter, auch E-Motorräder oder E-Leichtfahrzeuge. Ausgeschlossen sind hierbei jedoch Hybrid- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge.
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Die Berechtigung zum Verkauf der THG-Quote gilt unabhängig davon, ob das Elektrofahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde. Wichtig ist, dass Sie in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen sind.
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Ja, wenn Sie der Fahrzeughalter mehrerer Fahrzeugen sind, können Sie die Prämie einmal pro Jahr für jedes Fahrzeug erhalten.
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Grundsätzlich gibt es eine jährliche Freigrenze von 255 Euro für s.g. „sonstige Einkünfte”, die Sie nicht versteuern müssen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich von Ihrem Steuerberater zu diesem Thema beraten zu lassen, da wir keine steuerliche Beratung anbieten dürfen.
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Sie als Privat- oder Geschäftsperson können Ihre THG-Quote nicht selbst verkaufen, denn der Handel ist nur mit großen Mengen von diesen Zertifikaten möglich und mit viel Bürokratie verbunden. Dafür gibt es Zwischenhändler wie uns, über die Sie Ihre Prämie einfach und bequem anfordern können. Wir kümmern uns für Sie um die Antragsstellung beim Zoll und Umweltbundesamt und bündeln die THG-Quoten aller Kunden, um den besten Verkaufspreis am Markt für Sie zu erzielen.
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Wir zahlen Ihnen garantiert den aktuell angezeigten Preis aus, wenn Sie beim Kauf des engea Komplettpaketes die Vermarktung Ihrer THG-Quote über uns beantragen.
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Ja, auch über die Auszahlung der THG-Quote von diesem Jahr hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in den Folgejahren Ihre THG-Quote geltend zu machen. Die Höhe der Prämie ist dann jedoch abhängig von Angebot und Nachfrage am Markt.
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Sie können alle erforderlichen Unterlagen unter engea.kauftdeinethg.de einreichen.
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Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 3 bis 4 Monaten. Sie können Ihre kommenden Ansprüche einmal jährlich über uns geltend machen.
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