In Deutschland gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Förderungen für den Kauf und die Installation von Wallboxen. Doch der Aufwand lohnt sich – oft erhalten Betreiber einer Wallbox mehrere hundert Euro Zuschuss. Wir möchten Ihnen mit dieser Übersicht helfen, schnell herauszufinden, ob Sie von einer Förderung profitieren können und wie Sie diese beantragen können.
Aktuell gibt es drei verschiedene Arten einer Förderung für Ihre engea Wallbox. Bitte beachten Sie, dass sich die Angebote kurzfristig ändern können, z.B. wenn die Fördermittel eines Angebotes erschöpft sind.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein Förderprogramm aufgesetzt, das 2021 ausgelaufen ist. Allerdings können bereits beantragte Fördermittel, die noch nicht abgerufen wurden, auch jetzt noch eingesetzt werden. Die engea Wallbox ist grundsätzlich KfW-förderfähig nach KfW 440 (für Privatpersonen), da sie baugleich mit der gelisteten „Star Charge Europe Aurora 11kW” ist. Für die Förderung nach KfW 441 ist (gewerbliche Förderung) bieten wir die „Star Charge Europe Aurora 11kW MID” an.
In einigen Bundesländern, z.B. in Nordrhein-Westfalen, gibt es Förderprogramme für Privatpersonen und Unternehmen, die sich eine Wallbox zulegen möchten.
Auch manche Kommunen haben Förderprogramme für Ladeinfrastruktur aufgesetzt.
Bei Neuanschaffung eines E-Autos wird in Baden-Württemberg in Verbindung mit einer Solaranlage auch der Kauf einer Wallbox gefördert. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Unternehmen und Freiberufler in Baden-Würtemberg können beim Bundesland eine Förderung für Elektromobilität beantragen. Gefördert werden kann neben E-Autos auch die Installation von Wallboxen. Hier gibt es nähere Infos dazu.
Nordrhein-Westfalen fördert den Bau von Wallboxen mit einem Förderprogramm. Interessenten finden nähere Details auf dem Portal „Elektromobilität NRW”.
Auch für Firmen in NRW gibt es Förderungen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur. Auch in diesem Fall finden sich die Infos zum Ablauf und den Kriterien auf dem Portal „Elektromobilität NRW”.
Die Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bieten aktuell keine Förderung an.
Sachsen hatte bis vor kurzem noch ein Förderprogramm für Privatpersonen. Die Fördermittel sind jedoch ausgeschöpft.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderprogramme kurzfristig ändern können. Alle Informationen hier haben wir nach bestem Wissen und Gewissen aufgeführt, aber Sie sollten sich zusätzlich noch einmal bei den entsprechenden Stellen informieren.