
engea Wallbox-Experte
Der Umstieg auf Firmenwagen mit Elektro- oder Hybridantrieb ist mittlerweile sehr attraktiv. Grund dafür sind staatliche Kaufanreize, Steuervorteile und nicht zuletzt die hohen Preise an der Zapfsäule. Große steuerliche und finanzielle Vorteile ergeben sich auf zwei unterschiedlichen Wegen: Erstens unterscheiden sich Dienstwagen als Verbrenner, Plug-in-Hybrid oder reines E-Auto bei der monatlichen Versteuerung des geldwerten Vorteils. Zusätzlich können die Ladevorgänge selbst bei Firmenwagen oder Dienstwagen gegenüber dem Finanzamt oder Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wir zeigen auf, wie Sie Ihr E-Auto steuerlich sauber abrechnen und dabei bares Geld sparen können!
Plug-in-Hybrid als Dienstwagen: Nachweis über elektrisch gefahrene Kilometer wird notwendig
Ein „normaler" Verbrenner als Dienstwagen wird aktuell mit 1% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuert, ein Plug-in-Hybrid mit 0,5% und ein reines E-Auto mit 0,25%.
In der folgenden Liste sehen Sie, welche monatliche bzgl. jährliche Steuerbelastung sich aus einem Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von 60.000 EUR ergeben:
Verbrenner
- Bruttolistenpreis: 60.000 EUR
- Monatlicher geldwerter Vorteil in Prozent: 1%
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Monat: 600 EUR
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Jahr: 7.200 EUR
Plug-in-Hybrid
- Bruttolistenpreis: 60.000 EUR
- Monatlicher geldwerter Vorteil in Prozent: 0,5%
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Monat: 300 EUR
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Jahr: 3.600 EUR
E-Auto
- Bruttolistenpreis: 60.000 EUR
- Monatlicher geldwerter Vorteil in Prozent: 0,25%
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Monat: 100 EUR
- Zu versteuernder Nutzungsvorteil pro Jahr: 1.800 EUR
Da viele Plug-in-Hybride als Dienstwagen nur angeschafft wurden, um den geldwerten Vorteil zu senken, aber nie elektrisch geladen werden, plant die Bundesregierung nun, den geldwerten Vorteil von 0,5% bei Plug-in-Hybriden den der Verbrenner gleichzusetzen und auf 1% anzuheben.
Der einzige Ausweg: Man kann nachweisen, dass man den Plug-in-Hybrid mehr als die Hälfte der Zeit rein elektrisch fährt.
Sie müssen also bald nachweisen, dass Sie mit Ihrem Plugin-Hybrid mindestens 51% rein elektrisch fahren. Das ist nur schaffbar, wenn der Plugin-Hybrid zuhause an der eigenen Wallbox geladen wird. Ansonsten fallen Sie auf die 1% Regel zurück und müssen so nach unserem Beispiel 3.600€ im Jahr mehr versteuern! Die Kosten für eine eigene Ladesäule haben Sie somit in unter einem Jahr bezahlt!
Um für 2023 die 51% nachweisen zu können, sollten Sie daher die Wallbox so schnell wie möglich installieren lassen, da es ab Mitte des Jahres kaum noch möglich ist, 51% der Zeit rein elektrisch zu fahren.
Diesen Nachweis erbringt man am besten durch die protokollierten Ladevorgänge an der Wallbox zuhause oder via Ladekarten Abrechnung unterwegs.
Bei Firmenwagen: Private und betriebliche Ladevorgänge trennen und gesondert abrechnen
Zusätzlich dazu kann man bei reinen Firmenwagen den geladenen Strom als Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Auch hier gilt es jedoch, die Ladevorgänge genauestens zu Hause zu protokollieren, damit ersichtlich ist, wie viel Strom für das Laden des Firmenwagen genutzt wurde und wie viel Strom privat verbraucht wurde.
Bei Dienstwagen: Pauschalbetrag für das Laden zuhause oder Abrechnung nach geladenen Kilowattstunden
Bei Dienstwagen gibt es die Möglichkeit, dass Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern den zuhause geladenen Strom erstatten können. Dies kann entweder als pauschaler monatlicher Betrag erfolgen, oder nach geladenen Kilowattstunden.
Die Pauschalbeträge unterschieden sich hierbei je nachdem, ob der Arbeitnehmer zusätzlich die Möglichkeit hat, seinen Dienstwagen beim Arbeitgeber zu laden.
Es gelten folgende erhöhte Pauschalen seit 2021 und bis Ende 2030:
- 30 EUR monatlich für Elektro-Fahrzeuge (bis 2020: 20 EUR)
- 15 EUR monatlich für Hybridelektro-Fahrzeuge (bis 2020: 10 EUR)
Existiert keine zusätzliche Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, gelten folgende erhöhte Pauschalen seit 2021 und bis Ende 2030:
- 70 EUR für Elektro-Fahrzeuge (bis 2020: 50 EUR)
- 35 EUR für Hybridelektro-Fahrzeuge (bis 2020: 25 EUR)
Da ein E-Auto in der Regel ca 20-25 Kilowattstunden auf 100km verbraucht und der Strompreis aktuell eher bei 50 Cent je Kilowattstunde liegt (Stand Januar 2023), reichen bspw. die 30 EUR im Monat gerade einmal für 60 Kilowattstunden und somit für 250-300km im Monat.
Wer mehr Kilometer fahren will, muss die geladenen Kilowattstunden sauber protokollieren und seinem Arbeitgeber in einfacher Form monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich zur Verfügung stellen.
Hierfür benötigt die Wallbox zu Hause einen eingebauten Stromzähler und man benötigt eine einfache Möglichkeit, die Ladevorgänge mit wenigen Klicks für die Steuer oder den Arbeitgeber aufzubereiten und an diesen im besten Fall per PDF zu versenden.
Die engea Wallbox im Komplettpaket mit geeichtem Zähler und einfacher Auswertung der Ladevorgänge per App
- Beantworten Sie die nachfolgenden Fragen zu Ihrer baulichen Situation
- Geben Sie danach Ihre Kontaktdaten an, damit wir Sie erreichen können
- Laden Sie Bilder von Ihrem Zählerschrank und dem gewünschten Montageort der Wallbox hoch
- Wählen Sie Ihren bevorzugten Termin für das Planungsgespräch aus
Wir melden uns zu der vereinbarten Zeit bei Ihnen und erstellen im Gespräch gemeinsam eine individuelle Planung basierend auf Ihren Angaben und Fotos. Am Ende des Gesprächs erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Ihr persönliches Angebot für das engea Komplettpaket.